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AGBs

1. Allgemeines – Geltungsbereich:

(1) Wir, die horse.auction GmbH, eingetragen im Handelsregister des AG Leipzig zu HRB 37375, Pfaffendorfer Str. 25, 04105 Leipzig  (nachstehend auch nur der Veranstalter genannt), betreiben die Versteigerung von Pferden, Fohlen, gefrorenen Embryonen, angewachsenen Embryonen/Trächtigkeiten und TG-Straws ( Gefriersperma ) im Internet (hier auch nur Internetversteigerung genannt) auf fremde Rechnung (Kommissionsgeschäft). Wir legen als Veranstalter für den Kaufvertrag mit dem Erwerber sowie für das Rechtsverhältnis zu dem Bieter diese Online-Auktionsbedingungen (nachstehend auch nur AGB genannt) zugrunde.

(2) Unsere AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen des Erwerbers die Lieferung vorbehaltlos ausführen.

(3) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Erwerber zwecks Ausführung eines abgeschlossenen Vertrages getroffen werden, sind in diesen AGB niedergelegt.

(4) An Abbildungen, Videos, Zeichnungen, Beschreibungen und sonstigen Unterlagen, die von uns für die Auktion verwendet werden, behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedürfen der Erwerber, der Bieter und jeder Dritte unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

(5) Unsere AGB gelten grundsätzlich in gleicher Weise gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) und gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB), wenn nicht deren Geltung ausdrücklich im Hinblick auf einzelne Klauseln in ihrem Anwendungsbereich eingeschränkt ist.

2. Gestaltung und Abwicklung der Online – Auktion:

(1) Anmeldung (Registrierung) und Nutzerkonto Die Teilnahme an einer Internetversteigerung ist nur denjenigen natürlichen oder juristischen Personen gestattet, die sich bei dem Veranstalter registriert haben. Bei der Eröffnung der Registrierung sind alle von dem Veranstalter in dem Anmeldeformular gestellten Fragen ordnungsgemäß und richtig zu beantworten und eventuell geforderte Kopien beizufügen. Eine Registrierung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen gelöscht werden, indem der registrierte Nutzer eine Email an [email protected] sendet. In diesem Falle werden alle registrierten Daten vom Veranstalter endgültig gelöscht, soweit diese nicht für ein laufendes Bietungsverfahren oder die Abwicklung eines bereits erfolgten Erwerbes erforderlich sind. Die Löschung erfolgt in diesem Falle erst, wenn es endgültig ausgeschlossen ist, dass die Daten noch benötigt werden. Im Übrigen wird auf Ziff. 8 dieser AGB verwiesen.

(2) Vertretung und Geschäftsfähigkeit (a) Natürliche Personen können sich zur Nutzung nur anmelden, wenn sie volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig sind. (b) - 2 - Vertretungsberechtigte natürliche Personen einer juristischen Person müssen namentlich genannt werden. (c) Nach der Registrierung erhalten neue Nutzer per Email ein temporäres Passwort. Mit Klick auf den Bestätigungslink muss ein persönliches neues Passwort erstellt werden. Jeder Nutzer ist verpflichtet sein Passwort geheim zu halten.

(3) Ablauf der Internetversteigerung:

(1) Die jeweilige Internetversteigerung beginnt mit einer von dem Veranstalter auf der Plattform in das Internet gestellten Offerte. Diese ist eine auf den Abschluss eines Kaufvertrages gerichtete Willenserklärung. In der Offerte wird zugleich die Bietungszeit durch die Angabe „Auktionsende“ festgelegt. Diese Offerte kann nicht durch einfaches "ja" angenommen werden, sondern es handelt sich um eine vorweg erklärte Annahme des Höchstgebotes. Angenommen wird vom Veranstalter nur dasjenige Höchstgebot, welches innerhalb der genannten Bietungszeit von einem Bieter wirksam nach den Bedingungen dieser AGB abgegeben wird.

(2) Gebote können ausschließlich nur über die auf der Plattform installierte Maske für registrierte Bieter und nur online abgegeben werden. Gebote, die auf andere Weise abgegeben werden, werden nicht berücksichtigt, auch wenn sie dem Veranstalter während der Bietzeit zugehen. Gebote, bei denen der Bieter nicht erklärt hat, dass er mit der Geltung dieser AGB für sein konkretes Gebot einverstanden ist und die Widerrufsbelehrung zur Kenntnis genommen hat, werden ebenfalls nicht akzeptiert. Bis zum Ende der Versteigerung abgegebene Gebote, die für den registrierten Bieter unter "Gebot" nach Maßgabe dieser AGB abgegeben, nehmen an der Versteigerung nur teil, wenn sie bis zum Ende der Versteigerung dem Veranstalter zugegangen sind. Die Übermittlung erfolgt auf Risiko des Bieters.

(3) Mit dem Anklicken des Buttons „Bieten“ auf der Onlineplattform gibt der Bieter ein verbindliches Gebot an den Veranstalter zum Abschluss eines Kaufvertrages ab. Jedes Gebot eines jeden Bieters wird auflösend bedingt durch die Abgabe eines höheren Gebotes abgegeben. Der jeweilige Bieter ist bis zum Ende der Bietzeit an das abgegebene Gebot gebunden. Gebote, die unter dem Mindestgebot liegen, nehmen an der Versteigerung nicht teil, auch wenn dem Veranstalter kein höheres Gebot bis zum Ende Versteigerung zugeht. Der Kaufvertrag über das versteigerte Pferd kommt ohne gesonderten Zuschlag durch das wirksam abgegebene Höchstgebot des registrierten Bieters am Ende der Bietzeit zustande.

(4) Ein wirksames Gebot muss dem Mindestgebot entsprechen und im Übrigen mindestens einen Bietungsschritt über dem Gebot des Vorbieters liegen. Der Bietungsschrittsschritte werden vom System vorgegeben ( 50 €, 100 €, 250 €, 500 €, 1000 €)

(5) Unterrichtung vom Vertragsschluss Derjenige Bieter, der am Ende der Versteigerung das höchste wirksame Gebot abgegeben hat, wird hierüber per E-Mail oder auf andere Weise auf einem dauerhaften Datenträger in Textform benachrichtigt. Der Zugang der Benachrichtigung ist die Bestätigung des bereits abgeschlossenen Kaufvertrages und nicht zusätzliche Voraussetzung für dessen Zustandekommen. Bieter, die nicht das Höchstgebot abgegeben haben, erhalten keine Benachrichtigung. Das Höchstgebot wird lediglich anonym auf der Plattform unverzüglich nach Ablauf der Bietungszeit genannt. Die Benachrichtigung an den Erwerber beinhaltet gem. § 312 f BGB eine Bestätigung des Vertrages, in der der Vertragsinhalt wiedergegeben ist und enthält die in Artikel 246 a des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch erforderlichen Angaben.

(6) Wir sind nach unserem Ermessen berechtigt, registrierte Bieter für einzelne Auktionen einzelner Objekte oder für eine bestimmte Zeit oder generell zu sperren und damit beschränkt oder unbeschränkt aus der Berechtigung an der Teilnahme von Auktionen auszuschließen. Dieses ist nur zulässig, wenn - 3 - ein wichtiger Grund vorliegt, aus dem sich ergibt, dass für uns das Fortbestehen eines Rechtsverhältnisses zu der gesperrten Person nicht mehr zumutbar ist.

(7) Der Veranstalter kann eine Auktion jederzeit vor Ende der Bietzeit abbrechen, wenn er dies bei Vorliegen eines sachlichen Grundes nach billigem Ermessen entscheidet. Bei Systemausfällen auf Grund technischer Gegebenheiten ist der Veranstalter ebenfalls berechtigt, die Auktion abzubrechen. insoweit behalten wir uns ausdrücklich den Widerruf der jeweiligen in das Internet gestellten Offerte gem. 2.(4)(a) vor. Die Entscheidung über den Abbruch wird auf der Internet-Plattform unter schlagwortartiger Angabe des Grundes mitgeteilt. Die bereits abgegebenen Gebote erlöschen mit der Mitteilung ersatzlos. Dieser Vorbehalt zum Widerruf unseres Angebotes auf Verkauf an den Höchstbietenden erlischt bei einer entsprechend der Ankündigung durchgeführten und mit Ablauf der Bietzeit beendeten Auktion mit Ende der Auktion, ohne dass es einer gesonderten Erklärung von uns bedarf. Schadensersatzansprüche von Bietern bei technischen Problemen der Abwicklung der InternetAuktion, insbesondere bei Systemausfällen, Nichtzugang von Geboten oder deren Zurückweisung aus technischen Gründen sind ausgeschlossen.

(8) Der Veranstalter unterhält während der laufenden Auktionen eine Hotline, die in dem auf der InternetPlattform angegebene Zeit mit den dort genannten Gebühren zu Lasten des Anrufers erreichbar ist. Diese Hotline dient nur der Behebung von Abwicklungsproblemen und nicht der Entgegenahme von Geboten. Über die Hotline werden weder Zusagen gemacht, noch vertragliche Vereinbarungen, gleich welcher Art, geschlossen. 3. Angaben zum Versteigerungsobjekt und zum zeitlichen Ablauf der Versteigerung

(9) Die auf der Plattform des Veranstalters zur Versteigerung eingestellten Versteigerungsobjekte werden mit folgenden Angaben angeboten: Pferdename, Geschlecht, Alter, Farbe, Größe, Bilder, Video, Abstammung. Die vorstehenden Angaben stellen lediglich eine Beschreibung des Versteigerungsobjektes dar, wir übernehmen damit keine Garantie für eine entsprechende Beschaffenheit und sie sind auch nicht Inhalt einer Beschaffenheitsvereinbarung im Hinblick auf den künftigen Kaufvertrag. Die Größenangaben sind ca.-Werte. Eine Differenz zur tatsächlichen Größe ist möglich. Die Pferde können während der laufenden Internetauktion nach vorheriger Terminabsprache besichtigt und probegeritten werden.

(10) Es wird keine Garantie für die Zuchttauglichkeit der eingestellten Pferde übernommen. Insbesondere wurde die Befruchtungsfähigkeit von Hengsten und die Zuchtfähigkeit von Stuten vom Veranstalter nicht geprüft. Die Befruchtungsfähigkeit oder Zuchtfähigkeit sind keine vereinbarte Beschaffenheit.

(11) Die in die Auktion eingestellten Pferde sind zur Vorbereitung auf die Auktion klinisch untersucht worden. Darüber hinaus sind alle 2j. und älteren Pferde geröntgt worden. Es wurden hierbei Röntgenaufnahmen folgender Standardprojektionen angefertigt: - Zehe vorne beiderseits (90°) und Oxspring (0°), - Zehe hinten beiderseits (90°) - Sprunggelenk beiderseits (45° bis 70°, 90° bis 115°) - Knie beiderseits (90° bis 110°) - sonstige Aufnahmen: BWS - - 4 - Über die vorgenommene klinische Untersuchung ist ein tierärztliches Untersuchungsprotokoll erstellt worden, das von den registrierten Kaufinteressenten auf Anfrage an [email protected] erhalten und eingesehen werden kann. Dem Bieter wird dringend empfohlen, sich das tierärztliche Untersuchungsprotokoll und die Röntgenbilder eigenständig und auf seine eigenen Kosten von einem eigenen Tierarzt interpretieren zu lassen. Dieser kann die Röntgenbilder vom Veranstalter auf Kosten des Bieters anfordern. Dem Bieter wird dringend empfohlen, von dieser Möglichkeit der Unterrichtung über den gesundheitlichen Zustand des jeweiligen Pferdes im eigenen Interesse Gebrauch zu machen. Aus technischen Gründen kann die Anforderung der Tierarztunterlagen per mail angefragt werden. Das Ergebnis in Form objektiver Befunderhebung des sich ausschließlich auf die klinische Untersuchung beziehenden schriftlich erstellten und einsehbaren Untersuchungsprotokolls sowie der auf den Röntgenbildern ersichtliche Zustand ist eine Beschreibung der gesundheitlichen Verfassung des in die Auktion eingestellten Pferdes, stellt aber keine Beschaffenheitsvereinbarung im Sinne des § 434 BGB dar.

(12) Angegeben wird weiterhin für das in die Internetversteigerung eingestellte Pferd das Mindestgebot in EURO. Der Standort des Pferdes während der Auktion und zum Zeitpunkt nach der Beendigung der Auktion ist beim Veranstalter. Aufgrund der technischen und organisatorischen Abwicklung der Internetauktion ist eine Besichtigung des Pferdes nur nach vorheriger Absprache mit dem Veranstalter möglich.

(13) Der  zeitliche Ablauf der Internetversteigerung wird unter jedem Auktionsobjekt angezeigt

(14) gefrorene Embryonen lagern am angegeben Lagerort und wurden per OPU/ICSI-Methode in Italien bei Avantea produziert, zu jedem Embryo/Trächtigkeit wird ein Produktionszertifikat veröffentlicht

(15) Trächtigkeiten sind tierärztlich bestätigt, mit Rechnungslegung wird eine aktuelle Trächtigkeitsbestätigung übersandt

4. Preise, Zahlungsbedingungen, Besonderheiten Embryonen, Straws und Abholung:

(1) Alle angegebenen Preise und Gebote verstehen sich zzgl. der Kommissionsgebühr (10%) und der jeweils geltenden Umsatzsteuer (z.Zt. 19%). Für TG-Straws werden 7% berechnet. Diese wird auf Rechnungen gesondert ausgewiesen. Der Abrechnungsbetrag wird wie folgt berechnet: Zuschlagspreis zzgl. 10% Kommissionsgebühr = Nettobetrag zzgl. Mehrwertsteuer gemäß Umsatzsteuergesetz (19% ) bzw. 7% bei Straws/Pailletten = Abrechnungsbetrag

(2) Grundsätzlich gelten die Bietungspreise ab Standort des Pferdes/Embryonen/Straw/Trächtigkeiten bei Selbstabholung durch den Erwerber. Der angegebene Standort ist der nach dem abgeschlossenen Vertrag vereinbarte Erfüllungsort. Der Versand des ersteigerten Auktionsobjektes erfolgt auch auf Wunsch des Erwerbers nicht.

(3) TG Straws/Pailletten werden mit den Rechten verkauft, wie sie der Verkäufer selbst gekauft hat oder der Verkäufer anbietet. Dabei gehen wir stehts von der Rechtmäßigkeit der Angaben aus. Die besonderen Eigenschaften sind im Lot genannt ( z.Bsp.: ICSI frei, ohne Auflagen & Beschränkungen )

(4) Mit der Bestätigung des Kaufvertragsabschlusses erhält der Bieter die Rechnung mit Angabe des Preises und der Umsatzsteuer.

(5) Der Abzug von Skonto ist unzulässig

(6) Der Bietungspreis ist spätestens ohne Abzug innerhalb von einer Woche ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs. Die Übergabe des ersteigerten Lots an den Erwerber oder an den Beförderer erfolgt erst nach Zahlung des Kaufpreises. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nach nachstehendem Abs. (8) auch bei fristgerechter Zahlung zusätzliche Standkosten anfallen können.

(7) Aufrechnungsrechte stehen dem Erwerber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Erwerber nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

(8) Das ersteigerte Auktionsobjekt kann vom Erwerber nach dem Erwerb am Standort des Veranstalters Zug um Zug gegen Zahlung des Erwerbspreises oder gegen Vorkasse von dem Erwerber abgeholt werden und wird bis dahin von dem Veranstalter unentgeltlich verwahrt und versorgt. Der Kunde hat die Möglichkeit, das Pferd während dieser Zeit zu besichtigen und zu reiten. Ab dem 14. Tag nach der Auktion berechnen wir kalendertäglich für die Verwahrung und Versorgung des ersteigerten Pferdes unbeschadet der weiterbestehenden Verpflichtung zur Abholung pro Kalendertag einen Betrag von 50,00 € zzgl. gesetzlicher MwSt.

(9) Die gefrorenen Embryonen/TG Straws lagern in Tanks in Utrecht (NL)/ Mühlen (GER) /Avantea (IT) oder anderen Kliniken in Deutschland . Diese können gemäß (8) nach Zahlungseingang und Freigabe vom Käufer abgeholt oder innerhalb des Lagerortes in dessen Depot umgelagert ( change of ownership ).

(10) Bei Trächtigkeiten muss die Trägerstute zur eigenen Betreuung vom Käufer abgeholt werden und spätestens 6 Monate nach erfolgter Abfohlung zum Verkäufer zurückgebracht werden. Als Sicherheit wird eine Kaution von 2000€ zzgl. Mwst. gebucht. Die Stute muss nach dem Absetzen des Fohlens an den Abholort des Verkäufers zurückgebracht werden. Zum Zeitpunkt der Rückgabe muss sich die Stute in gesundheitlich einwandfreiem Zustand, regelmäßig geimpft, entwurmt und in gutem Ernährungs-, Pflege- und Hufzustand befinden.

(11) Bei Trächtigkeiten kann die Trägerstute auf Anfrage beim Verkäufer gegen Übernahme der monatlichen Unterkunfts- und Verpflegungskosten in Höhe von 300€ - 350€ ( je Stall ) zzgl. der ges. Mehrwertsteuer ( aktuell 19% )  zzgl. aller weiteren Kosten wie Impfungen, Hufschmied und ärztl. Versorgung verbleiben. Hierüber wird zwischen den Parteien eine separate Vereinbarung getroffen.

(12) Bei allen Trächtigkeiten/Embryonen ist der Züchter bereits in der Beschreibung des Lots angegeben. Die später geborenen Fohlen müssen unter Angabe dieses Züchters registriert werden. Die Wahl des Zuchtverbandes obliegt dem Käufer. Die Fohlengeburt muss innerhalb von 10 Tagen beim Verkäufer nachgemeldet werden.

5. Schadensersatzhaftung und –begrenzung:

(1) Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit dem Verkäufer keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(2) Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern er schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt; auch in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht liegt vor, wenn sich die Pflichtverletzung auf eine Pflicht bezieht, auf deren Erfüllung der Kunde vertraut hat und auch vertrauen durfte.

(3) Soweit dem Kunden im Übrigen wegen einer fahrlässigen Pflichtverletzung ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist die Haftung des Verkäufers auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(4) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

(5) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als vorstehend vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger - - 6 - Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

(6) Die Begrenzung nach Abs. (5) gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.

(7) Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber des Verkäufers ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

6. Verjährung, Haftung, Untersuchungs – und Rügeobliegenheiten:

(1) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche einschließlich der Ansprüche auf Schadensersatz beträgt 12 Monate, gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für die in § 437 BGB bezeichneten Ansprüche, wenn der Erwerber Verbraucher ist. In diesem Falle beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre, allerdings ist die Haftung für etwaige Mängel auch gegenüber Verbrauchern auf ein Jahr gerechnet ab der Übergabe des Pferdes begrenzt.

(2) Sofern der Erwerber Unternehmer im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB ist, setzen die Mängelansprüche des Erwerbers voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

7. Eigentumsvorbehalt:

(1) Das Eigentum an den versteigerten Pferden geht erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises nebst Kommissionsgebühr und Mehrwertsteuer auf den Erwerber über. Die Eigentumsübertragung bleibt bis zur Zahlung sämtlicher fälliger Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vorbehalten.

(2) Vor Eigentumsübergang ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne Zustimmung des Veranstalters bzw. Einstellers nicht gestattet.

8. Gerichtsstand – Erfüllungsort - Datenschutz:

(1) Ist der Kunde ein Kaufmann und ist die streitige Geschäftsbeziehung dem Betrieb seines Handelsgewerbes zuzurechnen, so kann der Veranstalter den Kunden an dem für den Veranstaltungsort zuständigen Gericht (Leipzig) verklagen. Der Veranstalter selbst kann von diesen Kunden nur an dem für den Geschäftssitz zuständigen Gericht (Leipzig) verklagt werden. Für alle Rechte und Pflichten aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis gilt das unvereinheitlichte deutsche Recht, namentlich das Recht des BGB/HGB. Die Geltung des UNKaufrecht (CISG: Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980) wird ausgeschlossen.

Datenschutz: Wir erheben und speichern die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten des Kunden. Bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden beachten wir die gesetzlichen - 7 - Bestimmungen. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der in unserem Online-Angebot abrufbaren Datenschutzerklärung. Der Kunde erhält auf Anforderung jederzeit Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten.

9. Schlussbestimmungen:

(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gibt es in deutscher und in englischer Fassung. Für den Fall von Widersprüchen gilt die deutsche Fassung allein; bei Auslegungen ist die deutsche Fassung auch für die Auslegung der englischen Fassung in erster Linie heranzuziehen und maßgebend

(2) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, diese Internet-Versteigerungsbedingungen für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen. Auf etwaige Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen werden die zugelassenen Bieter per E-Mail gesondert hingewiesen. Die geänderten bzw. ergänzten Bedingungen finden erst Anwendung, wenn der Bieter nach Erhalt des Hinweises erneut ein Gebot abgibt.

(3) Die EU-Kommission hat eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (so gen. „OS-Plattform“) bereitgestellt. Die OS-Plattform soll der außergerichtlichen Streitbeilegung im Rahmen von Streitigkeiten aus Online-Verträgen, dienen. Die OS-Plattform ist unter folgendem Link erreichbar:http:://ec.europa.eu/consumers/odr. Gemäß § 36 VSBG informieren wir darüber, dass wir zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet sind.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Bestimmungen. Gleiches gilt entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

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